FONDS FÜR DRITTEN SEKTOR UND ERWEITERUNG DER SATZUNG

Aufstockung des Drittsektorfonds um 100 Millionen Euro für 2021.
Fristverlängerung bis 31. Mai 2021 für die Anpassung der Satzung von Einrichtungen des Dritten Sektors an die Bestimmungen des Kodex des Dritten Sektors (Gesetzesdekret 117/2017).
Fristverlängerung für die Einberufung von Gesellschafterversammlungen zur Feststellung des Jahresabschlusses.